Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Autovermietung Seidel
Hohenwindestraße 18
99086 Erfurt
Telefon 0361-779220

Mietvertrag für ein Kraftfahrzeug/Anhänger

Der Mieter erkennt unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen an und mietet ein Kraftfahrzeug/Anhänger zur Benutzung ausschließlich innerhalb Deutschlands. Grenzüberschreitungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Der Mietpreis schließt Wartungsdienst, Ölverbrauch, Kraftfahrzeugsteuer und Haftpflichtversicherung ein.

1. Allgemeines
Der Mieter übernimmt das Fahrzeug laut Übergabeprotokoll in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand gegen Unterschrift. Sollten sichtbare Mängel oder Unfallschäden am Mietfahrzeug vorhanden sein, wurden diese auf dem Protokoll dokumentiert. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und nach Vorgabe des Fahrzeugherstellers zu behandeln und alle für die Benutzung eines Kraftfahrzeuges bestehenden Vorschriften und Gesetze zu beachten. Zur Sorgfaltspflicht des Mieters gehören insbesondere die ständige Überwachung der Verkehrssicherheit, des Öl- und Wasserstandes sowie des Frostschutzes und des Reifeninnendruckes. Ist das Kraftfahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet, so wird hiermit der Mieter ausdrücklich auf die gesetzlichen Pflichten zu dessen Benutzung hingewiesen.

2. Verschleißschäden / Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preise von 25 € ohne vorherige Zustimmung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Vorlage der entsprechenden Belege und Aushändigung des defekten Altteils, soweit der Mieter nicht für den Schaden nach Ziffer 6 haftet. Unterlässt der Mieter die Weisung des Vermieters einzuholen, übernimmt der Mieter die Reparaturkosten in vollem Umfange. Die Haftung des Vermieters für nicht vorhersehbare und entfernt liegende Schäden ist mit Ausnahme von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3. Berechtigte Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer sowie einen beim Mieter angestellten Berufsfahrer gelenkt werden. Voraussetzung ist immer der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, die auch nicht durch ein Fahrverbot ein geschränkt ist, sowie dessen Fahrtüchtigkeit.

4. Mietdauer
Allgemeines
Die Mietdauer richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Zeitraum und ist unwiderruflich. Mietverlängerungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Vermieters und sind in jedem Falle von diesem einzuholen. Im Falle der Mietüberschreitung werden ein weiterer Tagestarif sowie eine Vertragsstrafe von 100 € fällig. Eine Untervermietung ist unzulässig.

Rückgabe:
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit betankt und in einem sauberen, vermietungsfähigen Zustand an dem Ort zurückzugeben, an dem es ihm bei Beginn des Mietverhältnisses ausgehändigt wurde oder an einem anderen vereinbarten Ort jeweils während der Öffnungszeiten des Vermieters. Das Fahrzeug kann außerhalb dieser vor dem Büro abgestellt werden. Sollten in diesem Fall Schäden am Fahrzeug entstehen, werden diese so behandelt, als wären sie auf einem beliebigen öffentlichen Parkplatz entstanden. Während des Verzuges hat der Schuldner jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er ist auch für die während des Verzuges durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Leistung verantwortlich, es sei denn, daß der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. Mehrere Mieter haften gesamtschuldnerisch für die Rückgabeverpflichtung.

5. Kraftstoffkosten
Kraftstoff geht zu Lasten des Mieters. Der Vermieter übernimmt keine Rückvergütung nicht verbrauchter Kraftstoffe. Der letzte Tankbeleg ist bei Fahrzeugrückgabe dem Vermieter vorzuzeigen. Eine Berechnung des Kraftstoffverbrauchs ist entsprechend Aushang möglich.

6. Umfang der Haftung des Mieters bzw. Fahrers
Bei allen Beschädigungen am Mietfahrzeug haftet der Mieter dem Vermieter entsprechend den Bedingungen des Mietvertrages ohne Rücksicht auf Verschulden.
6.1. ohne Haftungsbegrenzung
Hat der Mieter keine Haftungsbegrenzung vereinbart, haftet er dem Vermieter bei Eintritt von Schäden am Kraftfahrzeug (einschließlich Parkschäden) in vollem Umfange im Rahmen des §249 BGB.
6.2. mit Haftungsbegrenzung
Hat der Mieter die Haftungsbegrenzung erworben, haftet er für Schäden am Fahrzeug nur bis zur Haftsumme von 1.000 € / 500 € je Schadensfall, wie im Mietvertrag vereinbart, ausgenommen Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Fahruntüchtigkeit und Unfallflucht. Der Mieter haftet in voller Höhe - auch bei Begrenzung der Haftung - für alle durch das Ladegut entstandenen Schäden sowie für Schäden an Fahrzeugaufbauten, die durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen, insbesondere der Durchfahrthöhe, verursacht werden. Weiterhin haftet der Mieter in voller Höhe - auch bei Begrenzung der Haftung - falls das Fahrzeug von einem Fahrer gelenkt wird, der nicht ausdrücklich im Mietvertrag genannt ist.
6.3. Haftung bei Diebstahl
Bei Diebstahl haftet der Mieter in voller Höhe. Bei Abschluß einer Haftungsbegrenzung haftet der Mieter mit 10% des Fahrzeugneuwertes. Der Betrag ist bei Anzeige des Diebstahls fällig.

7. Unfall
Der Mieter bzw. Fahrer verpflichtet sich, bei einem Unfall zur Ermittlung der Unfallursache stets die Polizei hinzuzuziehen. Der Vermieter ist bei jeder Beschädigung am Mietfahrzeug sofort telefonisch zu benachrichtigen. Anschließend ist dem Vermieter eine wahrheitsgemäße schriftliche Darstellung über den Unfallverlauf zu geben. Der Mieter oder dessen Fahrer sind verpflichtet, die Personendaten und Anschriften aller Unfallbeteiligten und Zeugen, ferner Zeit, Ort und Straße des Unfallgeschehens sowie die amtlichen Kennzeichen der unfallbeteiligten Fahrzeuge festzuhalten. Der Mieter haftet dem Vermieter in voller Höhe, auch wenn er eine Haftungsbeschränkung abgeschlossen hat, falls er oder der Fahrer diesen Pflichten zuwiderhandelt, es sei denn, die Obliegenheitspflichtverletzung hat für die Feststellung der Haftung keine nachteiligen Folgen.

8. Zahlungsbedingungen
Anzahlung der voraussichtlichen Miete zuzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung - Mindestanzahlung 200 € in bar. ec-Kartenzahlung sind (s. auch Aushang im Büro) möglich.

9. Etwaige weitere Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

10. Gerichtsstand und Erfüllungsort
wenn der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB (außer Minderkaufleute §4 HGB) ist. Zur Anmietung bitte mitbringen: Personalausweis oder Reisepaß in Verbindung mit der behördlichen Meldebescheinigung, Führerschein, Kaution gemäß Punkt 8.

11. Sonstiges
Bei Unfällen, bei denen die Feststellung von Ansprüchen erst durch weitere Ermittlungen des Vermieters aus von ihm nicht zu vertretenden Umständen möglich ist, werden Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen den Mieter erst fällig, wenn der Vermieter Gelegenheit hatte, die Ermittlungen durchzuführen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt jedoch spätestens sechs Monate nach Rücknahme des Fahrzeuges. Über den Abschluß der Ermittlungen wird der Vermieter den Mieter unverzüglich benachrichtigen.

Autovermietung Seidel
Hohenwindenstraße 18 - 99086 Erfurt - Telefon 0361-779220

Kraftfahrzeug - Mietvertrag Stand 01.01.2011